Ausgabe Nummer 46 (2007)
Wertvolle Pflege zu Hause
Dienstleistungen angemessen entschädigen
Die Betreuung innerhalb der Familie kann sehr bereichernd sein, wenn klar definiert wird, wer welche Aufgaben übernehmen kann und wie diese entschädigt werden. Dabei ist die familiäre Situation zu berücksichtigen und dass mit den vorhandenen Kräften sparsam umgegangen wird. Je nach Situation ist externe Hilfe sinnvoll.Zu Hause ist es am schönsten. Die älteren Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer Wohnung bleiben. In vielen Bauernfamilien übernimmt die junge Bäuerin die anspruchsvolle Arbeit der Pflege und Betreuung. Meist sind zu Beginn kleine Handreichungen selbstverständlich.
Bevor aber die Pflege und Betreuung eines Elternteils definitiv übernommen wird, lohnt es sich, genügend Zeit einzuräumen, um abzuklären, was für oder gegen diese Dienstleistung spricht. Ebenso sollte die Finanzierung klar geregelt und allenfalls mit den übrigen Geschwistern besprochen werden. Gibt es keine Einigung oder wird eine neutrale Beratung gewünscht, ist die Fachstelle Ländliche Hauswirtschaft und Familie des BBZ Arenenberg in Weinfelden gerne behilflich. Dort sind entsprechende Richtlinien und Berechnungsformulare erhältlich. Eine schriftliche Abmachung ist notwendig. Wenn der Pflegeaufwand intensiver wird, muss die Abgeltung angepasst werden. An einem erfundenen Beispiel wird eine mögliche Berechnung aufgezeigt:
Die Schwiegermutter lebt in ihrer eigenen Wohnung im Betriebsleiterhaus. Sie besorgte ihren Haushalt selber. Die Mitarbeit bei der jungen Familie bereitete ihr stets Freude. Als Anerkennung verpflegte sie sich sehr oft am Familientisch der jungen Generation und der Bezug von Naturalien war selbstverständlich.
Plötzlich erkrankte die Schwiegermutter ernsthaft. Ein längerer Spitalaufenthalt mit anschliessender Rehabilitation war notwendig. Nun durfte die Schwiegermutter in ihre geliebte Umgebung zurückkehren. Sie ist aber nicht mehr in der Lage, ihren eigenen Haushalt zu besorgen. Sie benötigt Pflege und isst deshalb regelmässig am Familientisch. Die junge Bäuerin übernimmt die Pflege. Dazu braucht sie durchschnittlich zwei Stunden pro Tag. Pro Woche fährt sie einmal mit ihr zur Therapie ins Spital, das acht Kilometer entfernt ist.
Mit Hilfe der Richtwertetabelle wird folgende Berechnung zusammengestellt.
Berechnungsformular für Musterbeispiel
Wie aus dem Berechnungsformular ersichtlich ist, wurde für die Verpflegung pro Tag Fr. 24.? eingesetzt. Das erscheint verglichen mit den Richtlinien (mittlerer Wert, Sachaufwand und Arbeitsentschädigung Fr. 34.30) eher wenig. Aber dadurch, dass die Schwiegermutter stets die Kinder betreut hat und bei der Apfelernte mitgeholfen hat, möchten der Landwirt und die Bäuerin den Betrag bewusst tief halten. Zudem isst die Schwiegermutter sehr wenig. Bei der Unterkunft wurde nur die Reinigung der Wohnung berechnet. Der Wohnungszins ist nicht berücksichtigt und variiert je nach Grösse und Komfort der Wohnung zwischen Fr. 500.? und Fr. 1000.? pro Monat.
Die gesamten Kosten für Hotellerie und Pflege erscheinen mit Fr. 2160.? pro Monat oder Fr. 72.? pro Tag eher hoch. Wenn aber diesem Betrag die Kosten, die in einem Pflegeheim anfallen, gegenübergestellt werden, relativieren sich diese Zahlen rasch. Je nach Intensität der Pflege wird die BESA-Pflegestufe zugeteilt. Eine geringe/gelegentliche Pflegebedürftigkeit zählt zur BESA-Stufe 1 und eine volle/umfassende zur Stufe 4. Je nach Pflegeheim werden die Tagestaxen entsprechend abgegolten. Im Fallbeispiel sind dies bei leichten Pflege- und Betreuungsmassnahmen (BESA- Stufe 2) Fr. 60.? pro Tag, wovon im Kanton Thurgau Fr. 24.? pro Tag (Fr. 720.? pro Monat) aus der Grundversicherung der Krankenkasse abgegolten werden. Das heisst, die effektiven Kosten belaufen sich im Pflegeheim auf mindestens Fr. 5130.? (Fr. 5850.? minus Fr. 720.?). Im Vergleich zu den Pflegekosten zu Hause fallen immer noch rund Fr. 2000.? bis Fr. 2500.? Mehraufwand an, auch wenn die Wohnungskosten zu Hause mitkalkuliert werden. Bei erhöhter Pflegebedürftigkeit verschieben sich die Proportionen weiter.
Für einen Monat erbrachte Dienstleistungen erhält die junge Bauernfamilie demnach brutto Fr. 2160.?. Die längerfristige Alterspflege darf nicht als selbstverständlich angesehen werden. Pflege und Betreuung zu Hause sind mit Mehrarbeit und Mehrkosten verbunden. Wenn die Mehrarbeit für die Pflegenden zu belastend wird, ist es empfehlenswert, fremde Hilfe zu organisieren oder einen Pflegeheimplatz in Erwägung zu ziehen. Auch ist eine Regelung des Wochenendengagements und der Ferien der Pflegenden vorzunehmen. Alle Senioren haben heute eine AHV-Rente und meist etwas Erspartes. Dieses Geld ist für den Lebensunterhalt bestimmt, also auch für Kost und Logis und bei Bedarf für Pflege und Betreuung. Verfügt jemand nur über eine ungenügende AHV-Rente und wenig Erspartes, müssen Ergänzungsleistungen bei der AHV-Stelle des Wohnortes geltend gemacht werden. Wer für die täglichen Bedürfnisse dauernd auf Hilfe angewiesen ist, kann bei der zuständigen Gemeinde Hilflosenentschädigung beantragen. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die Hilflosigkeit bereits ein Jahr dauert. Die Hilflosenentschädigung ist einkommensunabhängig.
BBZ Arenenberg, Ländliche Hauswirtschaft und Familie, Pia Lenz
Telefon: 071 626 10 52, Fax: 071 626 10 59, E-Mail: pia.lenz@tg.ch

Ein Berechnungsformular für das im Text erwähnte Musterbeispiel finden Sie im Download-Bereich. (ro)
