Ausgabe Nummer 28 (2004)
Wichtiges Instrument zur Milchpreisstützung
| Zulage für verkäste Milch | |||||||||||||
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Wichtiges Instrument zur Milchpreisstützung
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| Mit der AP 2002 wurde die Zulage für verkäste Milch als strategisches Element der neuen Milchmarktordnung ausgebaut. Sie hat die Funktion einer Rohstoffverbilligung für sämtliche Milch, die zu Käse verarbeitet wird. Der Bundesrat selbst hat die Verkäsungszulage als Kernelement der neuen Milchmarktordnung bezeichnet. Verkäsungszulage und WTO In der Uruguayrunde wurde die Massnahme der Zulage für verkäste Milch als Direktzahlung in der «Green-Box» akzeptiert. Sie gab bisher zu keinen Diskussionen Anlass. Die Zulage wurde als nicht abbaupflichtig genehmigt und Produktionsbeschränkungen, z. B. die Milchkontingentierung, sind keine zwingende Vo-raussetzung für die Unterbringung in der «Green-Box». Verkäsungszulage und bilaterale Verträge mit der EU I Auch in den bilateralen Verträgen I mit der EU (Agrarabkommen) wurde die Verkäsungszulage anerkannt. Bedeutung für das Einkommen der Milchproduzenten Die Verkäsungszulage wird auf über 40% der in der Schweiz vermarkteten Milchmenge ausgerichtet. Sie ist für die Milchproduktion in der Schweiz und für alle Milchproduzenten von zentraler Bedeutung, wird doch damit das Preisniveau höher gehalten als in der EU. Die Zulage verteilt die Kosten des Agrarschutzes im Sinne der Bundesverfassung auf Konsumenten und Steuerzahler und hilft gleichzeitig mit, das Einkommen der Milchproduzenten zu verbessern. Zukunft Für die Milchproduzenten ist es auch in Zukunft absolut zwingend, dass der Bund Zulagen und Beihilfen als Bestandteil des agrarpolitischen Instrumentariums (AP 2011) weiterführt. Realistische und realisierbare Alternativen zur Verkäsungszulage und damit zur Unterstützung einer weit gehend auf Raufutterproduktion und -verwertung ausgerichteten Milchwirtschaft sind nicht in Sicht. Thurgauer Milchproduzenten, Weinfelden, Alfred Ernst |
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