Ausgabe Nummer 3 (2006)

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Wildschweine im Thurgau

Wildschweine im Thurgau

Im vergangenen Jahr erzielten die Jäger im Kanton Thurgau das bislang beste Ergebnis beim Wildschweinabschuss. Parallel dazu stiegen aber auch die Schäden gegenüber dem Vorjahr wieder an. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bauern und Jägern ist weiterhin gefragt.

Wildschweine sind seit jeher ein Bestandteil der thurgauischen Kulturlandschaft. Nach dem 2. Weltkrieg wurden bis Mitte der 1950er-Jahre jährlich knapp zehn Wildschweine erlegt. Dann aber wurde es für die nächsten zwanzig Jahre still um das Schwarzwild im Thurgau. Erst ab Mitte der 1970er-Jahre machte es sich wieder stärker bemerkbar. Doch die intensivste Zunahme und Ausbreitung erfolgte seit Anfang der 1990er-Jahre und scheint immer noch anzuhalten. Heute sind überall im Kantonsgebiet nördlich der A1 Wildschweine anzutreffen. Ein gutes Indiz für die Zunahme der Schwarzwildbestände sind die Abschüsse, die sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht haben. Mit 378 erlegten Wildschweinen, was einer Steigerung von 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht, konnte im Jahr 2005 das bisher beste Ergebnis erzielt werden.

Wildschweinschäden und –abschüsse im Kanton Thurgau 2000 bis 2005. (rk)

Des einen Freud’, des andern Leid!

Mehr Wildschweine bereiten aber nicht nur eitel Freude, sondern verursachen Landwirten und Jägern auch Ärger. Denn mit dem Anstieg der Bestände erhöhten sich auch die Schadensummen. So wurden im Jahr 2005 aus der kantonalen Wildschadenkasse sowie von den Jagdpächtern Schäden in Höhe von 228 400 Franken an die betroffenen Landwirte ausbezahlt. Das sind aber immer noch 23 Prozent  weniger als im bisher grössten Schadenjahr 2002.


Nach erfolgreicher Wildschweinjagd. (Martin Ebner)

Hohe Wildschweinbestände verlangen intensive Bejagung

Trotz verhältnismässig hohem Schadenpotenzial sind Wildschweine nicht einfach nur als Schädlinge zu betrachten. Sie sind sehr sozial organisiert, besitzen eine hohe Anpassungsfähigkeit – was auch die Bejagung stark erschwert – und bilden einen faszinierenden Bestandteil der einheimischen Wildfauna. Ein Hauptfaktor für die starke Vermehrung des Schwarzwildes liegt beim praktisch unerschöpflichen natürlichen Nahrungsangebot, das durch vermehrte Eicheln- und Bucheckermasten in den vergangenen Jahren zustande kam. Ein Grossteil der Jägerschaft hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und die Bejagung der Wildschweine markant verstärkt, was sich in den hohen Abschusszahlen der letzten Jahre widerspiegelt. Der zeitliche Aufwand dafür ist aber enorm. So rechnet man für den Abschuss eines Wildschweins vom Ansitz aus, bei dem 62 Prozent aller Wildschweine erlegt werden, mit einem Aufwand von mehreren Dutzend Stunden. Rund 21 Prozent der Abschüsse erfolgen über das ganze Jahr verteilt auf der Pirsch und 17 Prozent bei den zum Teil revierübergreifenden Treibjagden im Herbst. Bei letzteren engagieren sich häufig auch Landwirte als Treiber, die sich dann oftmals selbst überzeugen können, wie saumässig schlau sich die Sauen an Treibern und Jägern vorbei davonstehlen können.

Nur gemeinsame Anstrengungen führen zum Ziel!

Zur erfolgreichen Regulierung von Wildschweinbeständen braucht es die Unterstützung aller Beteiligten. Gegenseitige Schuldzuweisungen führen nicht zum Ziel. Neben einer intensiven Bejagung nach wildbiologischen Grundsätzen und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist auch das Verständnis der Bauern gefragt. Treten Schäden auf, sollten diese sofort den Jägern gemeldet werden. Das garantiert zwar noch nicht den sofortigen Abschuss des Schadenstifters, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit dazu. Zur bewährten Politik der Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Jägern und Behörden gehört auch, dass Wildschweinschäden angemessen vergütet werden. Die Entschädigungspraxis im Kanton Thurgau darf als eine der kulantesten in der ganzen Schweiz betrachtet werden. Aber auch die Bedürfnisse der Wildschweine sind zu respektieren. Dazu gehört, dass auch ihnen während der Jungenaufzucht eine Schonzeit zugestanden wird. Deshalb dürfen während der Zeit vom 1. März bis 15. Juni, diese wurde durch den Bund versuchsweise um anderthalb Monate verkürzt, im Wald keine Wildschweine erlegt werden. Abschüsse von Jungtieren im Feld, also dort, wo ein Schaden entstehen kann, sind aber auch in der Schonzeit möglich. Heute werden bereits 52 Prozent aller Abschüsse ausserhalb des Waldes getätigt. Für die Zukunft ist zu wünschen, dass Jäger und Landwirte noch näher zusammenrücken und im gemeinsamen Interesse eine erfolgreiche Regulierung der Wildschweinbestände unterstützen.

Roman Kistler,
Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau