Ausgabe Nummer 50 (2005)
Wo finde ich mein Personal?
Hilfestellungen beim Suchen und Finden von Arbeitskräften
Wo finde ich mein Personal?
Qualifiziertes Personal lässt sich am besten über ein Inserat in einer landwirtschaftlichen Fachzeitschrift, zum Beispiel dem «Thurgauer Bauer» suchen. Für Hilfspersonal während der Erntezeit ist ein Inserat in einer Tages- oder Wochenzeitung sinnvoller. Für die Abdeckung von kurzfristigen Arbeitsspitzen oder bei Ausfall vom Betriebsleiter vermitteln die Maschinenringe temporäre Arbeitskräfte.

Damit im Jahr 2006 alle Arbeiten
zur rechten Zeit erledigt werden
können, sind die Arbeitseinsätze
jetzt zu planen (Archiv).
Betriebe, welche Hilfsarbeitskräfte für Ernte oder andere Arbeiten suchen, bieten die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wertvolle Unterstützung. Dank der kostenlosen Veröffentlichung der Stellen auf dem Internet haben nicht nur Arbeitslose, die beim RAV gemeldet sind, Zugriff auf diese Stellenausschreibungen, sondern auch alle anderen interessierten Stellensuchenden. Die Erfahrungen zeigen, dass arbeitslose Personen bereit sind, eine befristete Stelle in der Landwirtschaft anzunehmen. Oft lässt sich trotz intensiven Bemühungen in der Schweiz keine geeignete Arbeitskraft finden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Arbeitskräfte aus einem EU-Land anzustellen.
Vermittlung von Stellensuchenden durch das RAV
Der Arbeitgeber gibt mit dem Formular «Vakanzmeldung» die offene Stelle dem RAV bekannt. Je nach Standortgemeinde ist das RAV in Frauenfeld, Kreuzlingen oder Amriswil zuständig. Das RAV schreibt die Stelle im internen und öffentlichen Verzeichnis aus (www.treffpunkt-arbeit.ch). Stellensuchende können sich nun direkt beim Arbeitgeber bewerben. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten von Bewerbungen.
Einerseits sind dies Zuweisungen durch das RAV. In diesem Fall wird ein arbeitsloser Stellensuchender durch den Berater im RAV für eine Stelle empfohlen. Er muss sich nun beim entsprechenden Arbeitgeber melden und bewerben. Er bringt in der Regel ein Zuweisungsformular mit, wo der Arbeitgeber beschreiben muss, wie er den Bewerber einschätzt und falls keine Anstellung möglich wird, ist eine Begründung anzubringen. Dieses Zuweisungsformular ist dem RAV zurückzusenden. Der Arbeitgeber wird jeweils direkt vom RAV vorinformiert, wenn ein Bewerber zugewiesen wurde. Falls sich der Bewerber innert nützlicher Frist nicht meldet, ist dies dem RAV zu melden.
Die Bewerber, die über das RAV an eine Stelle gelangen, haben oft falsche Vorstellungen von der Arbeit in der Landwirtschaft. Deshalb könnte es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hilfreich sein, sich bei einigen «Schnuppertagen» kennen zu lernen. Damit kann vermieden werden, dass die Arbeitnehmer nach wenigen Tagen die Stelle wieder verlassen. In Zusammenarbeit mit dem RAV können hier gute Lösungen gefunden werden.
Adrian von Grünigen, Thurgauer Bauernverband
