Ausgabe Nummer 43 (2006)
Zuckerrübenanbau: Keine süsse Versuchung, sondern eine reelle Chance
Aufruf an Thurgauer Zuckerrübenproduzenten und mögliche Neueinsteiger in den Zuckerrübenbau
Dass die Interprofession Zucker die Zuckerquote für die kommenden Jahre um 20"000 Tonnen erhöht hat, darf als grosse Chance für die Ostschweizer Landwirte angesehen werden. Die Zuckerrübenanbaufläche kann damit um rund 1800 ha ausgedehnt werden.
Da bei der Zuteilung hauptsächlich der Faktor Transportkosten berücksichtigt werden soll, und die Transportkosten von über 100"000 Tonnen Rüben aus der Westschweiz nach Frauenfeld gesenkt werden sollen, dürften vorzugsweise Produzenten im Einzugsgebiet der Zuckerfabrik Frauenfeld berücksichtigt werden. Schweizer Qualitätszucker ist zurzeit sehr gefragt. Mit der Ausdehnung der Anbaufläche und damit der Erhöhung der Verarbeitungsmenge verbessert sich das wirtschaftliche Ergebnis der Zuckerindustrie und damit die Überlebenschance auch für das Werk Frauenfeld.
Lieferrecht zu gleichen Konditionen
Thurgauer Zuckerrübenproduzenten und Thurgauer Landwirte, die über einen Neueinstieg in den Zuckerrübenbau nachdenken, sollten ihr Interesse jetzt anmelden, um sich auch ein Stück von diesem süssen Kuchen abzuschneiden. Für die zusätzlichen Rüben gelten die gleichen Übernahme- und Zahlungsbedingungen wie für die bisherigen Quotenrüben. Dies ist ein ausgesprochen faires Angebot zu Gunsten der Zuckerrübenpflanzer.
Flexibiltät des Einzelnen
Die meisten Landwirte haben gewisse Vorlieben in der Produktion und in der Anbauplanung. Diese Vorlieben müssen aber unter dem Druck des Marktes mit der Begleiterscheinung sinkender Produzentenpreise - infolge der Marktöffnung und der reduzierten Marktstützung - mehr und mehr einer pragmatischen Unternehmerdenkweise Platz machen: ?Produziert wird, was gefragt ist, einen gesicherten Absatz hat und ein akzeptables Einkommen auch auf kommende Jahre hinaus garantiert?. Anbaupläne für die kommende Saison dürften vielerorts schon geschrieben sein. Auf dem einen oder anderen Betrieb könnte ein Mehranbau durch die bereits ?zuckerrübenlastige? Fruchtfolge eingeschränkt sein. Es gilt jetzt, kurzfristig Lösungen zu suchen und vielleicht auch über neue Zusammenarbeitsformen oder einen Flächenabtausch nachzudenken. Die Betriebsleiter/innen sind aufgefordert die Anbaumöglichkeiten auf Ihren Betrieben genau zu analysieren und nur reelle Anbauwünsche (auch weniger als 23 Tonnen Zucker), die in einem Durchschnittsjahr realisiert werden können, bei der Zuckerfabrik zu deponieren. Neupflanzer haben die Möglichkeit von einer Mindestzuteilung von 23 Tonnen Zucker (ca. 2 Hektaren Zuckerrüben) Gebrauch zu machen. Spekulative Anträge müssen bei Nichterfüllung der Quote im nächsten Jahr wieder zurückgenommen werden. Die Gesuche sind umgehend, spätestens bis zum 4. November 2006 einzureichen an: Zuckerfabrik Aarberg und Frauenfeld AG, Postfach, 8502 Frauenfeld
Ostschweizer Vereinigung für Zuckerrübenbau (OVZ), Pflanzenbaukommission Thurgauer Bauerverband, Thurgauer Bauernverband (TBV)
Ausdehnung des Zuckerrübenanbaus im Einklang mit dem ÖLN
Der Anbau muss im Einklang mit dem ÖLN erfolgen. Das bedeutet, dass der Rübenanteil in der Fruchtfolge maximal 25 Prozent ausmachen darf oder höchstens jedes 4. Jahr Zuckerrüben angebaut werden können. Es gilt zu beachten, dass zur Fruchtfolgefläche die Kunstwiese und die offene Ackerfläche zählen. Die Ausdehnung der Rübenfläche kann eine veränderte Schlageinteilung zur Folge haben, d.h. weniger, dafür grössere Schläge.
Auf Betrieben, die die Fruchtfolge nach der Variante Prozent-Anteil betreiben, haben veränderte Schlageinteilungen keinen Einfluss auf den ÖLN. Auf Betrieben, die die Fruchtfolge nach der Variante Anbaupausen betreiben, können veränderte Schlageinteilungen zu Problemen führen, d.h. dass auf Teilflächen sich Überschneidungen ergeben bzw. die geforderten Anbaupausen bei einzelnen Kulturen nicht mehr eingehalten werden können. In solchen Fällen können bei der Fachstelle Pflanzenbau und Düngung Sonderbewilligungen eingeholt werden. Wichtig: Keine Sonderbewilligungen werden erteilt, wenn die ZR-Fläche 25 Prozent übersteigt.
Achtung Heferüben: Es gibt keine Kontingentserhöhung bei Aufgabe der Heferüben.
Kurt Baumann, Fachstelle Pflanzenbau und Düngung, LBBZ Arenenberg
